Die FAZ weist heute in Ihrer Online-Ausgabe auf die wachsenden Unterschiede zwischen Stammbelegschaften und Zeitarbeitern hin. Das ist nicht nur so nichts neues, es gibt auch eine andere Variante: Unternehmen mit „Alt-“ und „Neu-“ Verträgen, z.B. ehemalige Staatsunternehmen oder fusionierte Unternehmen. Das muss dem Arbeitsklima nicht abträglich sein, vielmehr ist es eine (durchaus lohnende) Daueraufgabe für Management, Arbeitnehmervertreter und Eigentümer, für eine alltägliche Gleichbehandlung im täglichen Umgang zu sorgen, wenn wirtschaftliche Lage, Markt- und Konkurrenzbedingungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie Arbeitsrecht nun einmal keine allgemeine Gleichstellung ermöglichen.
Der niedrigere Lohn des Zeitarbeiters folgt aber nicht nur aus den Interessen der Altbelegschaft etc., sondern aus vielen Faktoren. Der Unterschied könnte geringer sein, wenn sich Arbeitnehmer beispielsweise zu Beschäftigungsgenossenschaften zusammenschlössen, um sich dann selbst zu „vermieten“ – und je nach Geschmack das Risiko mit Ihren Mit-Arbeitern in mehr oder weniger hohem Solidaritätsgrad zu teilen.
Kennt jemand Beispiele?
SSC